Die deutsche Schuhindustrie beschafft weltweit und bewegt sich damit oftmals unbewusst in fremden Rechtsordnungen. Im Konfliktfall gibt es dann eine böse Überraschung, wenn sich herausstellt, dass Konflikte nach dem Recht des Lieferlandes zu beurteilen sind und keineswegs nach deutschem Recht.
Zudem sind die Anforderungen von Kunden, Behörden und Öffentlichkeit an die Sicherheit von Verbraucherprodukten deutlich gestiegen. Von Produzenten und Importeuren wird daher verlangt, größtmögliche Sicherheit in ihrer Lieferkette zu schaffen. Dies wiederum setzt den Einsatz von Einkaufsbedingungen voraus, die Schadstoffe und andere Chemikalien rechtswirksam ausschließen.
Dieser Workshop vermittelt das notwendige Wissen um die Erarbeitung wirksamer internationaler Einkaufsbedingungen. Der Referent, der Rechtsanwalt Thomas Rasch, berät die Modebranche seit vielen Jahren in diesen Fragen.
Die Gebühr beinhaltet die Workshop-Teilnahme, die Arbeitsunterlagen, Getränke und einen Mittagsimbiss sowie die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung.
Die Veranstaltung findet ab einer Mindest-Teilnehmeranzahl von acht Personen statt. Maximal können 20 Personen teilnehmen.
Details zum Inhalt: Gliederung:
1. Begriffsbestimmungen 1.1. Agenturvertrag 1.2. Werkvertrag 1.3. Werklieferungsvertrag 1.4. Einkaufsvertrag
2. Welches Recht gilt im internationalen Geschäft? 2.1. Deutsches Recht? 2.2. Das Recht des Lieferlandes? 2.3. Das internationale UN-Kaufrecht? 2.4. Die Wirkung rein deutscher Einkaufsbedingungen im internationalen Geschäft
3. Die Besonderheiten des UN-Kaufrechts 3.1. Vertragsstaaten 3.2. Geltungsvoraussetzungen 3.3. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Recht 3.4. Besonderheiten bei der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
4. Zustandekommen eines Vertrages 4.1. Angebot mit Bindungswille und vorbehaltlose Annahme 4.2. Abweichungen zwischen Angebot und Annahme 4.3. Die Bedeutung des Schweigens im kaufmännischen Geschäftsverkehr
5. Überlegungen zur Gestaltung von Vereinbarungen mit dem Verkäufer 5.1. Rahmenvertrag und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorab 5.2. Stattdessen Einzelverträge mit allen Regelungen 5.3. AGB auf dem Orderformular 5.4. AGB in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung: zu spät! 5.5. Problemfälle der Einbeziehung
6. Wichtige Inhalte eines Internationalen Einkaufsvertrages 6.1. Geltung der Bedingungen und anwendbares Recht 6.2. Beschreibung des Vertragsgegenstandes 6.3. Liefertermin 6.4. Qualitätsanforderungen, Schadstoffregelungen 6.5. Mängelrüge/Gewährleistungsfrist 6.6. Einhaltung von ILO-Normen gegen Kinderarbeit usw. 6.7. Zahlungsbedingungen 6.8. Salvatorische Klausel 6.9. Ordentliches Gericht oder Schiedsgericht
7. Ergänzungsinhalte bei Einkauf mit Zulieferungen (Werklieferungsvertrag) 7.1. Vorgabe von Lieferanten 7.2. Wareneingangskontrolle (Tests auf Schadstoffe) 7.3. Marken- und Musterschutz 7.4. Eigentumsvorbehalt 7.5. Maschinenbeistellung 7.6. Untervergabe von Produktionsleistungen 7.7. Produktionsüberwachung durch den Käufer
8. Erfahrungen aus der Beratungs- und Prozesspraxis 8.1. Vereinbarung deutschen Rechts oder UN-Kaufrechts? 8.2. Vereinbarung von Mediation/Schiedsgericht? 8.3. Gerichtsstand zu Hause oder vor Ort? 8.4. Vollstreckung von Urteilen
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